Kassenärztliche Kardiologietermine

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    Kassenärztliche Kardiologietermine

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Patienten,

    Aufgrund eines Widerspruchs einer großen kardiologischen Praxis in Ulm bei der KV mit der Begründung, dass diese Praxis die kardiologischen Leistungen übernehmen könnte, möchten wir Sie darauf hinweisen,  dass wir nicht alle Untersuchungen über Ihre Krankenkasse abrechnen dürfen.

    Die notwendige Herzultraschall-Untersuchung kann aktuell nicht über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden, diese Untersuchung wird Ihnen als IGel-Leistung privat in Rechnung gestellt (Kosten hierfür: 137,67 Euro). Die anfallenden Kosten werden nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen und werden nicht rückerstattet.

    Wir machen Sie in diesem Zuge darauf aufmerksam, dass diese Untersuchung alternativ bei einem niedergelassenen kardiologischen Facharzt als kassenärztliche Leistung angeboten wird.

    Wir gehen natürlich gegen den Widerspruch vor, da Sie uns als Patient sehr am Herzen liegen. 

    Über die weitere Entwicklung halten wir Sie hier auf der Webseite auf dem Laufenden.

    Ihre Praxis mit Herz

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